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Der Unterrichtsvertrag

Der Unterrichtsvertrag regelt das Verhältnis zwischen Unterrichtsnehmern (Schüler) und Unterrichtsgebern (Schule). Der Vertrag kommt nicht nur bei Aus- und Weiterbildungen bei privaten Schulen zur Anwendung, sondern auch bei privatrechtlich angebotenen Ausbildungen resp. Weiterbildungen von öffentlichen Schulen; mitunter wird er auch als „Schulvertrag“ oder „Kursvertrag“ bezeichnet.

Unter dem Titel „Der Unterrichtsvertrag“ verfasste Roland Jost – von Arx eine Dissertation, welche die Qualifikation dieses Vertrages zum Inhalt hatte. Die Arbeit wurde im Februar 2008 auf Antrag von Frau Prof. Dr. iur. Claire Huguenin von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich abgenommen.

Aufgrund dieser wissenschaftlichen Untersuchung kam der Autor zum Schluss, dass es sich beim Unterrichtsvertrag um einen „Vertrag sui generis“ handelt, da er der Eigenheiten wegen unter keinen Nominatkontrakt subsumiert werden kann, auch nicht unter den Auftrag. Der Autor vertritt die Auffassung, dass beim Unterrichtsvertrag auch kein gemischter Vertrag vorliegt. Nebst der Qualifikation des Vertrages befasst er sich auch mit den Leistungspflichten der Parteien, mit vorvertraglichen Pflichten, mit Leistungsstörungen aus dem Unterrichtsvertrag und den entsprechenden Rechtsfolgen; zentral sind auch Abgrenzungen zu anderen Verträgen, wie z.B. zum Internatsvertrag und zum Fernkursvertrag.

Die Dissertation kann bei der Zentralbibliothek Zürich ausgeliehen werden (UnS 2008: 191) und liegt in der Bibliothek des Rechtswissenschaftlichen Instituts der Universität Zürich auf (Diss 7788, Bibliothek Weiss, 6. Stock sowie Jh59, 3. Stock); s. auch „Bezugsmöglichkeit“.

Das Inhaltsverzeichnis ist auf der Hompage der Zentralbibliothek Zürich (Nebis) abrufbar.